Strahlenschutz-Verordnung (NiSV)

Pränatal-Medizin und Genetik in Köln | NiSV
Was ist erlaubt?

Die Anwendung aller Ultraschalluntersuchungen nach Mutterschaftsrichtlinien und alle Feindiagnostischen Ultraschalluntersuchungen sind ärztliche Untersuchungen und unterliegen nicht der Strahlenschutz-Verordnung (§10 NiSV). In diesem Kontext dürfen auch Bilder und Filme erstellt werden.

Ultraschall im Rahmen praktischer Übungen in Ultraschallkursen zur Aus– und Weiterbildung unterliegt nicht der Strahlenschutz-Verordnung und ist weiterhin erlaubt.

Ultraschall im Rahmen von KV–Prüfungen unterliegt nicht der Strahlenschutz-Verordnung und ist weiterhin erlaubt.

Ultraschall zu Forschungszwecken unterliegt nicht der Strahlenschutz-Verordnung und ist erlaubt.

Ultraschall im Rahmen von Kongressen und wissenschaftlichen Veranstaltungen unterliegt nicht der NiSV und ist weiterhin erlaubt.

Was ist nicht erlaubt?

Ultraschalluntersuchungen mit dem alleinigen Zweck der Erstellung von Ultraschall-Fotos oder Filmen („3D/4D-Baby-Fernsehen“) ohne medizinische Indikation.

Ultraschalluntersuchungen des Fetus im Rahmen von Produktdemonstrationen oder zu Verkaufszwecken von Ultraschallgeräten.

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