Wachstums- und
Wachstums- und Dopplerkontrollen werden bei bestimmten Indikationen veranlasst:
- Es besteht ein Verdacht auf vermindertes Wachstum oder Wachstumsstillstand beim Kind
- die Fruchtwassermenge ist vermindert
- die Herzfrequenz des ungeborenen Kindes zeigt Auffälligkeiten und/oder
- es besteht ein Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankungen
- es besteht der Verdacht auf eine Erkrankung des Kindes oder eine Fehlbildung
- es besteht eine Blutgruppenunverträglichkeit
- die Mutter leidet an Bluthochdruck, Nierenerkrankung, Praeeklampsie, Diabetes mellitus oder einer weiteren Erkrankung
- die Mutter leidet an einer bestimmten Infektion, wie zum Beispiel Ringelröteln
- es gab eine Früh- oder Mangelgeburt in einer vorangegangenen Schwangerschaft
- bei Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaften
Die Doppler-Untersuchung bietet zwei Vorteile:
Sie kann die werdenden Eltern beruhigen, sollte sich ein ausgesprochener Verdacht nicht bestätigen. Dies kann immer wieder geschehen, wenn ein Kind beispielsweise zwar für sein Schwangerschaftsalter zu klein ist, aber es dennoch gut versorgt wird.
Sollte sich der vermutete Verdacht jedoch bestätigen, hilft uns die Doppler-Untersuchung, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen unter anderem eine intensive vorgeburtliche Betreuung und in seltenen Fällen auch das Einleiten einer vorzeitigen Entbindung.
Sollten Sie spezielle Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail – haben Sie Verständnis dafür, dass wir über diesen Weg keine Diagnosen und medizinischen Gutachten erstellen können.
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