Ultraschall
Feindiagnostik mit Ultraschall
Eine Ultraschalluntersuchung ist eine nebenwirkungsfreie Möglichkeit, bereits zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft Kontakt zu dem ungeborenen Kind herzustellen und Aussagen über seine Entwicklung zu treffen. Ein eingehender Organ-Ultraschall kann von uns zwischen der 20. und 21. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden.
Diese Untersuchung ist deutlich umfangreicher, als der gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehene Ultraschall für diesen Zeitraum. Eine so ausführliche Untersuchung erfordert nicht nur spezielle Gerätschaften, sondern auch viel Erfahrung seitens des untersuchenden Arztes.
Die Feindiagnostik mit Ultraschall nimmt bei guten Untersuchungsbedingungen ungefähr 30 bis 40 Minuten in Anspruch, ausschlaggebend sind dabei die Lage des Kindes und die Stärke der mütterlichen Bauchdecke.
Mithilfe der Ultraschall-Diagnostik können sämtliche darstellbaren Organe des ungeborenen Kindes untersucht werden. Auch die Funktion des kindlichen Herzens und das Durchblutungsverhalten in den Gebärmuttergefäßen kann überprüft werden. Allerdings kann ein, wenn auch sehr umfassender, Ultraschall niemals alle körperlichen Erkrankungen oder chromosomalen Fehler aufzeigen.
Die Ultraschall-Feindiagnostik dient vielmehr dazu, Risikoschwangerschaften zu begleiten und/oder eine exakte Diagnose nach Auffälligkeiten in der Vorsorge zu stellen. Sollten wir in dieser ausführlichen Untersuchung eine Erkrankung oder Fehlbildung Ihres Kindes diagnostizieren, werden wir mit Ihnen gemeinsam rechtzeitige Maßnahmen für den weiteren Schwangerschaftsverlauf (u.a. weitere Untersuchungen, Therapien) ergreifen oder die Geburt durch Einbindung weiterer Spezialisten und in enger Kooperation mit der Entbindungsklinik mit Ihnen planen.
Ob es einen Überweisungsgrund für eine Ultraschall-Feindiagnostik gibt, entscheidet Ihr Gynäkologe bzw. Ihre Gynäkologin. Selbstverständlich können Sie eine Ultraschall-Feindiagnostik auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Arten und Anwendungsgebiete

Organ-Sonographie der Füße
Eine Organ-Sonographie wird nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen. Wir haben Ihnen hier ein paar Beispiele aufgelistet:
- wenn es bereits ein krankes oder mit Handicap geborenes Kind gibt
- wenn sich eine Erkrankung der Mutter (z.B. Diabetes mellitus) negativ auf die Entwicklung des ungeborenen Kindes auswirken könnte
- wenn sich Erbkrankheiten der Eltern negativ auf die Entwicklung des ungeborenen Kindes auswirken könnten
- wenn die werdende Mutter während der Frühschwangerschaft Medikamente einnehmen musste
- wenn sich die werdende Mutter einer intensiven Röntgenuntersuchung unterziehen musste
- wenn die werdende Mutter einer Strahlenbehandlung ausgesetzt war
- wenn es erblich bedingte Erkrankungen im Familienkreis gibt
- wenn sich während eines früheren Schwangerschaftsverlaufes Probleme einstellen
- wenn es während der Untersuchungen gemäß Mutterschaftsrichtlinien beim Gynäkologen zu einem auffälligen Befund kam

Farbkodierte Echokardiographie
Die Echokardiographie ist ein Bestandteil der weiterführenden Organ-Diagnostik, der vor allem zur Beurteilung des kindlichen Herzens und der großen Blutgefäße herangezogen wird. Auch hier spielen die Qualifikation und die Erfahrung des untersuchenden Arztes eine entscheidende Rolle. Mittels einer Echokardiographie wird die Anatomie der Herzstrukturen des ungeborenen Kindes überprüft. Auch die Funktion der Herzklappen und -kammern, die Lage der großen arteriellen und venösen Gefäße sowie die Lage, Größe und Symmetrie des Herzens und seine Schlagfrequenz werden bei einer Echokardiographie untersucht.
Da ein Kind im Mutterleib permanent in Bewegung ist, kann das Erfassen kleiner Strukturen häufig sehr schwierig werden. Möglicherweise kann deshalb zum Beispiel ein sehr kleines Loch in der Herzscheidewand des Kindes vielleicht nicht diagnostiziert werden. Da sich aber sowohl die Qualifizierungen der Ärzte also auch die Geräte stetig verbessern, kann heutzutage der Großteil der Herzfehlbildungen schon zwischen der 13. und 14. Schwangerschaftswoche diagnostiziert oder ausgeschlossen werden.
Eine endgültige Diagnose der Herzfunktionen und Blutflüsse des ungeborenen Kindes kann jedoch erst zwischen 19. und 21. Schwangerschaftswoche erfolgen. Gleichzeitig sollte die Beurteilung des Herzens innerhalb der 22. (spätestens 23. Schwangerschaftswoche) abgeschlossen werden, da anschließend die ungünstige Lage des Kindes die Diagnostik meist sehr erschwert. Auch die Schalldurchlässigkeit der Rippen der Mutter beeinträchtigt dann die Diagnostik häufig.

Nabelschnur Doppleruntersuchung
Eine Wachstums- und Dopplerkontrolle wird bei bestimmten Indikationen veranlasst:
- Es besteht ein Verdacht auf vermindertes Wachstum oder Wachstumsstillstand beim Kind
- die Fruchtwassermenge ist vermindert
- die Herzfrequenz des ungeborenen Kindes zeigt Auffälligkeiten und/oder es besteht ein Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankungen
- es besteht der Verdacht auf eine Erkrankung des Kindes oder eine Fehlbildung
- es besteht eine Blutgruppenunverträglichkeit
- die Mutter leidet an Bluthochdruck, Nierenerkrankung, Praeeklampsie, Diabetes mellitus oder einer weiteren Erkrankung
- die Mutter leidet an einer bestimmten Infektion, wie zum Beispiel Ringelröteln
- es gab eine Früh- oder Mangelgeburt in einer vorangegangenen Schwangerschaft
- es handelt sich um eine Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaft
Die Doppler-Untersuchung bietet zwei Vorteile: Sie kann die werdenden Eltern beruhigen, sollte sich ein ausgesprochener Verdacht nicht bestätigt. Dies kann immer wieder geschehen, wenn ein Kind beispielsweise zwar für sein Schwangerschaftsalter zu klein ist, aber es dennoch gut versorgt wird.
Sollte sich der vermutete Verdacht jedoch bestätigen, hilft uns die Doppler-Untersuchung, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen unter anderem eine intensive vorgeburtliche Betreuung und in seltenen Fällen auch das Einleiten einer vorzeitigen Entbindung.
Werdende Eltern sind vor allem wegen der faszinierenden Bilder sehr an einem modernen 3D/4D-Ultraschall interessiert. Für uns ist es jedoch vielmehr eine ergänzende Maßnahme bei speziellen Fragestellungen.
Deshalb setzen wir eine 3D/4D-Darstellung des ungeborenen Kindes im Regelfalle nur dann ein, wenn damit ein diagnostischer Nutzen verbunden ist und es die Untersuchungsbedingungen erlauben.
Fragen oder Terminvereinbarung?
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